Sportgerät und Regelwerk

Das Sportgerät Kunstrad

 

Das Kunstrad, auch „Kunstfahrmaschine“ oder „Saalmaschine“ genannt, ist ein meist handgefertigtes Spezialrad. Es ist mit Spezialreifen ausgestattet, was eine sichere Bodenhaftung auf ebener Fläche, z. B. Hallenboden oder Holzparkett, garantiert. Eine starre 1:1-Übersetzung ermöglicht schnelles Anfahren und Bremsen, außerdem ist durch den Starrlauf auch rückwärtsfahren möglich. Lenker und Sattel sind so beschaffen, dass man mit Gymnastikschuhen auf ihnen stehen kann. Die Lenkerholme müssen abgerundet oder durch Griffe geschlossen sein. Der Sattel muss fabrikmäßig hergestellt sein.

Er darf eine Länge von maximal 300 mm, eine Breite von maximal 220 mm und eine größte unbelastete Durchbiegung von 60 mm aufweisen. Die Kurbeln müssen von Mitte Tretlager bis Mitte Pedalachse eine Länge von 130–170 mm haben. Des Weiteren gibt es als Auftritte Dorne mit einer Maximallänge von 50 mm, welche beidseitig an den Achsen der Laufräder angebracht sind und mehr Übungen im Einer- und Zweierkunstradfahren ermöglichen. Verkehrssicher im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist ein Kunstrad nicht. Üblicher Gebrauch auf Straßen würde das Rad zudem beschädigen, da es für den Betrieb auf ebenen Flächen ausgelegt ist.

Das Kunstrad muss so gefertigt sein, dass die Fahrfläche nicht beschädigt werden kann und in seiner Bauart mindestens den folgenden Richtlinien und Maßen entspricht:

 

Kurbel: Länge bis Mitte Tretlager- bis Mitte Pedalachse 130 – 170 mm.

Lenker: Der Lenker muss abgerundet oder durch Griffe geschlossen sein. Anstelle von Griffen kann Lenkerband verwendet werden.

Sattel: Der Sattel muss fabrikmäßig hergestellt sein. Länge maximal 300 mm, Breite max. 220 mm, größte unbelastete Durchbiegung 60 mm.

Vorder-/Hinterrad: Vorder- und Hinterrad müssen im Durchmesser gleich groß sein. Ab 46 cm Rahmenhöhe müssen die Laufräder mindestens 24 Zoll und ab 50 cm Rahmenhöhe mindestens 25 Zoll groß sein.

Übersetzung: Das vordere Kettenrad darf nicht weniger Zähne als das hintere Kettenrad haben.

 

Quelle Wikipedia

 

 

 

Das Regelwerk Kunstradsport

 

 Die Fahrfläche ist in der Regel ein Hallenboden aus Holz oder Linodor und  muss bei internationalen Wettkämpfen 11 m × 14 m groß sein. Sie wird durch Seitenlinien begrenzt, diese dürfen nicht überfahren werden. An beiden Kreisen sind (nach dem aktuellen Reglement) jeweils 4 senkrechte Striche, die im gleichen Abstand sind. Um den Mittelpunkt (Kreis mit 0,5 m Durchmesser) sind zwei Kreise mit einem Durchmesser von 4 m und 8 m aufgezeichnet.

 

Eine Übung muss normalerweise eine Halbe Runde, eine Runde, ein S oder eine 8 (= Wechselrunde) lang gezeigt werden. Bei der halben Runde bzw. normalen Runde muss man außerhalb des Vier-Meter-Kreises fahren. Bei einer Wechselrunde muss zweimal über den Mittelpunkt gefahren werden, und die beiden Kreise müssen jeweils einen Radius von 2 m aufweisen. Das S ist eine halbe 8, folglich muss der Mittelpunkt nur einmal getroffen werden.

 

Bei Sprüngen, Übergängen und Hocken ist nicht vorgeschrieben, wo man sie ausführt.

Alle Übungen im Kunstradfahren werden aus einem international geltenden Reglement ausgewählt. Sie müssen für die Kür vorausgewählt und bei der Jury mithilfe der standardisierten Wertungsbögen eingereicht werden. Jede Übung hat einen Punktwert, welcher die Schwierigkeit der Übung berücksichtigt. Die Summe aller Schwierigkeiten bezeichnet die aufgestellte Schwierigkeitspunktzahl im Wertungsbogen.

Dies ist der Ausgangswert für einen Wettkampf. Wird der so vorgegebene Ablauf der Kür nicht eingehalten, gibt es Abzüge. Für die Abzüge ist die Jury verantwortlich. Eine Jury setzt sich zusammen aus zwei bis drei Wertungsrichtern als Ansager (Wertung) und zwei bis drei Wertungsrichtern als Schreiber. Diese bewerten fortlaufend die Kür.

Die Kür selbst läuft nach strengen Vorgaben ab. Betreten der Fahrfläche, Begrüßung der Zuschauer durch Knicks oder Verbeugung, Einnahme der Startposition. Dann signalisiert der Sportler oder der Kommandogeber der Mannschaft durch das Signalwort „Start“ an den Zeitnehmer (ein Mitglied der Jury) den Beginn der Kür. Ab jetzt muss binnen fünf Minuten das Programm absolviert werden. Unterbrechungen der Zeitnahme gibt es nur in absoluten Ausnahmefällen, z. B. bei technischen Problemen mit dem Rad oder bei Verletzungen des Sportlers.

 

 Es gibt Abzüge bei der Schwierigkeit:

 

wenn die Übung nicht die komplette Wegstrecke gezeigt wird

bei Nichteinhalten der Reihenfolge

wenn die Übung nicht korrekt ausgeführt wird

bei Zeitüberschreitung

 

 Weiterhin gibt es Abzüge für die Ausführung:

 

bei sichtbaren Unsicherheiten (Haltung, Fahrstil, unregelmäßiger Tritt, Streckfehler, …)

bei unsauberer Ausführung

bei Überfahren der Flächenbegrenzung

bei unkorrektem Abgang vom Rad (Fallenlassen des Rades am Ende der Kür)

bei Stürzen und kurzen Bodenberührungen (Tipper)

 

 

Der Trainer darf während der ganzen Kür die Coaching-Zone nicht verlassen. Dies spielt besonders beim Radwechsel im Zweier (von zwei Rädern auf eines oder umgekehrt) eine Rolle, da die Sportler das überflüssige Rad zum Trainer transportieren oder dass nun benötigte Rad beim Trainer abholen müssen.

 

Die internationalen Regeln werden von der Union Cycliste International (UCI) aufgestellt. Der UCI gehören die nationalen Radsportverbände an.

 

Quelle Wikipedia

 

Im Kunstradsport kann man im Einzel (1er), im Doppel (2er) sowie als Mannschaft (4er & 6er) auftreten. Im Kunstradsport werden im 1er, 2er, 4er und 6er folgende Disziplinen unterschieden:

Altersklasse

Elite über 18 Jahre

Juniorinnen/Junioren U19 (bis 18 Jahre)

Schüler/innen U15 (bis14 Jahre)

Schüler/innen U13 (bis 12 Jahre)

Schüler/innen U11 bis 10 Jahre)

 

Offene Klasse

Männer (Elite), auch mit Frauen gemischt über 18 Jahre

Junioren, kann auch mit Juniorinnen gemischt sein U 19 (bis 18 Jahre)

Schüler, kann auch mit Schülerinnen gemischt sein U15 (bis 14 Jahre)

 

 

 

 

Übungsanzahl Kunstradsport

 

Altersklassen Elite und Junioren

Einer-Kunstradsport: max. 30 Übungen

Zweier-Kunstradsport: max. 25 Übungen

(hiervon mind. 8, jedoch max. 15 Übungen auf einem Rad)

Vierer-Kunstradsport: max. 25 Übungen

Sechser-Kunstradsport: max. 25 Übungen

 

Altersklassen Schüler/innen

Einer-Kunstradsport: max. 25 Übungen

Zweier Kunstradsport: max. 20 Übungen

(hiervon mind. 4, jedoch max. 12 Übungen auf einem Rad)

Vierer-Kunstradsport: max. 25 Übungen

Sechser-Kunstradsport: max. 25 Übungen

 

 

Druckversion | Sitemap
© RKB Solidarität Niedersachsen e.V.